Ist nicht eine höhere Grundsteuer für ein größeres Haus mit Platz für mehr Personen gerechter als für ein kleines Haus mit Platz für weniger Personen?

Die Infrastruktureinrichtungen, die zur Versorgung von Siedlungsgebieten vorgehalten werden müssen, orientieren sich an der durch den Bauleitplan vorgegebenen, möglichen Auslastung. Die Kosten für Straßen, Rohre, Kanäle und Leitungen ändern sich nicht dadurch, dass ein Grundstück geringer genutzt wird als dies in der Planung der Gemeinde vorgesehen ist. Diese Infrastruktur erhöht jedoch den Wert der Grundstücke; die Beteiligung der Eigentümer an den Kosten über eine bodenwertbezogene Grundsteuer ist daher sachgerecht.

Wenn durch eine intensivere Nutzung eines Grundstücks mehr Strom, Wasser etc. in Anspruch genommen wird, sollte dieser Mehrverbrauch durch kostendeckende Gebühren abgegolten werden, was auch vielerorts bereits geschieht. Das Gebührenrecht bietet den Kommunen jedenfalls den notwendigen Spielraum.