Ist eine Grundsteuer ohne Gebäudekomponente nicht ungerecht, weil der Eigentümer einer Villa ebenso wie der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses dann genauso viel bezahlt wie der Eigentümer eines einfachen Eigenheims (gleichwertiges Grundstück vorausgesetzt)?

Eine bodenwertbezogene Grundsteuer lässt die Leistungen und Anstrengungen der Grundstückseigentümer unangetastet. Dazu gehören das aufstehende Haus, die Gartenanlage etc. Sie schöpft jedoch einen Teil des Nutzens ab, in dessen Genuss der Grundstückseigentümer aufgrund von Leistungen der Gemeinschaft kommt. Dazu zählt z.B. die Anlage der öffentlichen Infrastruktur und die Vornahme der gemeindlichen Planung. Diese Vorteile empfängt nicht nur der Villeneigentümer, sondern in gleicher Weise der Eigentümer eines einfachen Eigenheims, ja sogar der Eigentümer eines unbebauten und vorgehaltenen Grundstücks. Soweit die öffentlichen Anstrengungen den Bodenwert der privaten Eigentümer unabhängig von der konkreten Nutzung erhöhen, ist ein teilweiser Ausgleich auch unabhängig von der konkreten Nutzung gerechtfertigt (Äquivalenzprinzip). Ob ein Vermögen in Form eines aufstehenden Hauses besteuert werden soll, kann man diskutieren. Dies sollte aber wenn, dann anderen Steuerarten vorbehalten bleiben (bspw. Erbschaftsteuer, Vermögensteuer); speziell hierzu siehe die Antwort auf Frage Nr. 23.