Die Grundsteuer A ist nicht Gegenstand des „Aufrufs für eine zeitgemäße Reform der Grundsteuer“. Es ist jedoch unbestritten, dass auch die Grundsteuer A reformbedürftig ist.
Die Grundsteuer A ist nicht Gegenstand des „Aufrufs für eine zeitgemäße Reform der Grundsteuer“. Es ist jedoch unbestritten, dass auch die Grundsteuer A reformbedürftig ist.