Wenn die Gebäudebesteuerung wegfällt, fällt dann für die Kommunen nicht auch ein großer Teil der Einnahmen aus der Grundsteuer weg?

Die Art der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer hat zwar Einfluss auf die individuelle Grundsteuerlast, hat aber nichts mit den aus der Grundsteuer insgesamt erzielten Einnahmen zu tun. Diesbezüglich massgeblich sind die Steuermesszahl und der kommunale Hebesatz. Daher müssen sich auch Gemeinden mit vergleichsweise geringen Bodenwerten nicht sorgen. Außerdem entfällt nach Umstellung auf eine Bodensteuer logischerweise, eben weil die Gebäude unberücksichtigt bleiben, die Möglichkeit des Grundsteuererlasses wegen wesentlicher Ertragsminderung (§ 33 Grundsteuergesetz) – ein wichtiger Aspekt für Gemeinden mit hohem Gebäudeleerstand.