Wertunterschiede zwischen Grundstücken und Werterhöhungen im Laufe der Zeit sind in der Regel vorrangig dem Anteil Bodenwert, weniger dem Anteil Gebäudewert zuzurechnen. Somit führt insbesondere die ausschließliche Berücksichtigung der Bodenwerte als Bemessungsgrundlage der Grundsteuer zu einem höheren Maß an sozialer Gerechtigkeit (zumal die Bodenwerte ganz wesentlich nicht von den Eigentümern, sondern von der Gemeinde „geschaffen“ werden; diese Bodenwerte zu besteuern lässt sich viel leichter rechtfertigen als eine Besteuerung privater Investitionen). Außerdem dürfte eine starke Korrelation bestehen zwischen wertvolleren Häusern und hohen Bodenwerten: Lagewerte bestimmen die Mieten und damit die Ertragswerte (und die Ausstattungsstandards und -erwartungen) wesentlich mit, und auch bei selbst genutztem Eigentum dürfte diese Korrelation in der Regel bestehen („teure“ Villa in bevorzugter Lage). Und schließlich dürften wertvollere Häuser wohl grundsätzlich eher ein Fall für eine Vermögensteuer sein, sofern man eine solche politisch anstrebt. Deutlich wird hier: Grundsteuer- und Vermögensteuerüberlegungen sollten nicht vermischt werden! Denn Grundstücke sind zwar Vermögen, aber die Grundsteuer ist weder eine Vermögensteuer noch ein für sie tauglicher Ersatz; dafür fällt sie viel zu niedrig aus und ist als Realsteuer auch nicht als eine solche gedacht (anders als eine Vermögensteuer kennt die Grundsteuer beispielsweise weder personenbedingte Freibeträge noch Abzugsmöglichkeiten). Siehe auch die Antwort auf Frage Nr. 3.