1. Februar 2018

Der erste wichtige Termin im neuen Jahr für die Grundsteuerreform war die mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgericht am 16. Januar. Die Richterinnen und Richter äußerten erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Einheitswerte aus den Jahren 1935/1964. Gefragt nach alternativen Grundsteuer-Visionen haben zur Verhandlung geladene Teilnehmer – darunter keinerlei Bodenwertsteuer-Befürworter – einzig die als „Südmodell“ bekannte Flächensteuer erwähnt. Weil die Bodenwertsteuer unerwähnt blieb, haben NABU, IW Köln und Prof. Löhr das Bundesverfassungsgericht in einem Schreiben im Nachgang stellvertretend und im Namen aller Aufruf-Unterstützerinnen und -Unterstützer auf diese Reformalternative aufmerksam gemacht.

Bundesministerin Barbara Hendricks für Bodenwertsteuer

Die geschäftsführende Ministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Barbara Hendricks (SDP) hat sich in einem SPIEGEL-Interview vom 20. Januar unmissverständlich für die Reform der Grundsteuer hin zu einer Bodenwertsteuer ausgesprochen: „(E)ntscheidend ist, dass künftig allein der Bodenwert zählt und nicht mehr die Art des Gebäudes.“ Zudem plädiert Hendricks dafür, den Ländervorschlag des Kostenwertmodells nicht weiter zu verfolgen.

Die Bodenwertsteuer in den Medien

Im Zuge der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe wurde die Bodenwertsteuer medial wieder einige Aufmerksamkeit zuteil. Vor allem möchten wir auf unsere Interviews in der taz vom 12. Januar und auf ZDF.de vom 16. Januar sowie unseren Gastkommentar in Der Freitag vom 18. Januar hinweisen. Alle Beiträge fassen die Thematik äußerst kurz und prägnant zusammen. Ausführlicher beschäftigte sich der Deutschlandfunk am 15. Januar in einem 19-minütigen Beitrag mit der Bodenwertsteuer.

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