19. Juni 2016
Anfang Juni hat eine Mehrheit der Länder-Finanzminister entschieden wie (zunächst) nicht anders zu erwarten war: Es soll bei einer Grundsteuer mit verbundener Bemessungsgrundlage bleiben (Boden plus Gebäude). Für die nahe Zukunft angekündigt ist eine entsprechende Bundesratsinitiative. Hamburg und Bayern tragen den Beschluss nicht mit.
Die Finanzministermehrheit bezeichnet ihren Vorschlag als alternativlos -was schon mal nicht der Wahrheit entspricht. Doch damit nicht genug: Der Vorschlag verstößt wahrscheinlich gegen den Gleichheitssatz und das Leistungsfähigkeitsprinzip. Das verfassungsrechtliche Problem der Grundsteuer wäre damit weiterhin nicht gelöst – natürlich ebenso wenig wie die bekannten, in jedem Fall mit einer Gebäudebesteuerung einhergehenden Probleme.
Der Beschluss spornt uns an, weiter für die Grundsteuer in Form einer Bodensteuer zu werben. Wir hoffen, dass es gelingt, unser Anliegen verstärkt in die politische, öffentliche und mediale Diskussion einzubringen. Bitte helfen Sie uns dabei im Rahmen Ihrer Möglichkeiten und werben auch Sie um weitere Aufruf-Unterzeichner!