Eine bodenwertbezogene Steuer bewirkt zunächst eine auch baulich effizientere Flächennutzung gemäß den Vorgaben (Möglichkeiten und Schranken) der kommunalen Planung. Es ist wahrscheinlich, dass sich damit einhergehend auch der Grad der Versiegelung von Flächen erhöht. Grundsätzlich können nicht alle siedlungspolitischen Ziele gleichzeitig mit einem einzigen Instrument erreicht werden. Dies gilt erst recht im Falle von partiellen Zielkonflikten. Um die Effizienz der Flächennutzung zu erhöhen und gleichzeitig die Versiegelung zu minimieren, bietet sich der komplementäre Einsatz anderer Abgaben an, wie z.B. einer vielerorts bereits eingeführten, versiegelungsabhängigen Abwassergebühr. Siehe auch die Antwort auf Frage 8.