25.03.2020

Abschaltung Onlineformular und Unterstützerseiten

Mit Ende der politischen Debatte über die Grundsteuer auf Bundesebene und dem damit einhergehenden Auslaufen der hauptamtlichen Aufrufkoordination beenden wir auch das Führen der Unterstützerlisten. Das Online-Formular zur Unterstützereintragung wurde abgeschaltet. Auch die Seiten mit den Namen der Unterstützer*innen sind nicht mehr erreichbar. Die personenbezogenen Adressdaten werden von uns zeitnah und entsprechend den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gelöscht.

Bahn frei für die Bodenwertsteuer in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg hat sich die grün-schwarze Landesregierung auf die Prüfung einer modifizierten Bodenwertsteuer geeinigt. Zuvor diskutierte die Koalition über den Entwurf eines Landesgrundsteuergesetzes von Finanzministerin Edith Sitzmann, welcher eine Bodenwertsteuer vorsieht. Jüngste Meldungen deuten darauf hin, dass sich beide Fraktionen auf eine modifizierte Variante der Bodenwertsteuer verständigen konnten.

Um über die Vorteile der Bodenwertsteuer zu informieren, wandten wir uns im Februar brieflich an die Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags und übersandten ihnen unser Infoblatt. Offenbar ist es uns gelungen, die Landesregierung mit unseren Argumenten zu überzeugen. Es sieht danach aus, dass Baden-Württemberg als erstes Bundesland die Bodenwertsteuer beschließen wird und für andere Länder zum Vorbild werden kann.

SPD Berlin fordert Bodenwertsteuer

Inzwischen fordert auch die SPD Berlin die Nutzung der Öffnungsklausel für die Einführung einer Bodenwertsteuer. Am 9. März verabschiedete der Landesvorstand einen Forderungskatalog, wonach sich alle SPD-geführten Bundesländer u.a. mit der Ausgestaltung der Grundsteuer als Bodenwertsteuer auseinandersetzen sollen. Auch dieser Beschluss dürfte neuen Schwung in die Debatte bringen. Außer in Berlin ist die SPD in zehn weiteren Ländern an der Landesregierung beteiligt.

Es geht also weiter…

Auch wenn wir unser Anliegen auf Bundesebene nicht durchsetzen konnten: Die einzelnen Bundesländern können sich für die Bodenwertsteuer entscheiden – die sog. Öffnungsklausel im Grundgesetz macht es möglich. Die Bodenwertsteuer ist lediglich eine „Abschichtung“ des Bundesmodells – man verzichtet einfach auf die gebäudebezogenen Daten und Berechnungen. Technisch ist dies jederzeit möglich.

Bodenwertsteuer-Seminar

In den letzten Wochen waren wir in Stuttgart, Frankfurt und Berlin mit unserem Weiterbildungsangebot über die Reform der Grundsteuer und die Bodenwertsteuer zu Gast. Der inhaltliche Austausch war für alle Seiten sehr bereichernd. Hier entstanden neue Ideen, und Bündnispartner konnten sich vernetzen. Ein Beispiel dafür ist die Pressemitteilung des NABU und des Deutschen Mieterbunds Baden-Württemberg.