19. April 2018

Karlsruhe:
Der Weg für die reine Bodensteuer ist frei!

Erwartungsgemäß erklärte das Bundesverfassungsgericht am 10. April die aktuelle Grundsteuer für verfassungswidrig. Dem Gesetzgeber bleibt nun bis Ende 2019 Zeit für eine verfassungskonforme Neuregelung. Das Gericht bekräftigte, dass der Gesetzgeber bei der Bestimmung des Steuergegenstandes einen weiten Spielraum hat. Nach diesem Urteil gibt es ist nun keine Ausreden mehr: Der Weg für die reine Bodensteuer ist frei!

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