24. Mai 2017

Weiterhin wurde der vom Bundesrat im Herbst 2016 beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Bewertungsgesetzes und des Grundgesetzes nicht im Bundestag behandelt. Dass dies noch in den letzten beiden Sitzungswochen Ende Juni geschehen wird, scheint mittlerweile sehr unwahrscheinlich. Somit würde der Gesetzentwurf verfallen; ein erneuter Beschluss im Bundesrat wäre erforderlich, um das Verfahren wieder aufleben zu lassen.

Ob dort in Folge der geänderten Zusammensetzung einiger Landeskoalitionen dann möglicherweise ein anderes Abstimmungsbild zustande kommt, kann gegenwärtig noch nicht abgeschätzt werden. Zur Kenntnis zu nehmen ist aber in jedem Fall der Beschluss des Bundesvorstandes der FDP vom November 2016, für die Grundsteuer eine unverbundene Bemessungsgrundlage einzuführen.

BBSR spricht sich für Bodenwertsteuer aus

In der vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung Ende April herausgegebenen Studie „Aktuelle Trends der Wohnungsbautätigkeit in Deutschland – Wer baut wo welche Wohnungen?“ wird ausdrücklich die Reform der Grundsteuer hin zu einer Bodenwertsteuer als neues Instrument der Innenentwicklung empfohlen. Die ausführliche Meldung hierzu finden Sie auf unserer Homepage.

Veranstaltungshinweis

Wer sich grundsätzlicher mit Bodenreformfragen auseinandersetzen möchte, denen empfehlen wir die Tagung „Bodenordnung und Staatsfinanzierung“ des Seminars für freiheitliche Ordnung e.V. am 1. und 2. Juli in Bad Boll.
>> Programm

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