24. Februar 2017

Der vom Bundesrat im Herbst 2016 beschlossene Gesetzentwurf zur des Bewertungsgesetzes und des Grundgesetztes (als erste Stufe der Grundsteuerreform) liegt dem Bundestag seit Dezember 2016 vor. Aber sowohl die erste Lesung im Plenum als auch die Beratung in den Ausschüssen wird immer unwahrscheinlicher. Denn die Regierungskoalition scheint unwillig, den Gesetzentwurf im Bundestag zu behandeln. So berichtet es Susanna Karawanskij (DIE LINKE), Mitglied im Finanzausschuss des Bundestag, in ihrer Pressemitteilung vom 15. Februar. Im Bundesrat stimmten Bayern und Hamburg gegen das Reformmodell auf Basis sogenannter Kostenwerte. Die Bundesregierung möchte aber, dass eine Reform von allen 16 Bundesländern getragen wird.

Wird die Grundsteuerreform bis Ende Juni nicht im Bundestag behandelt, so verfällt der Gesetzentwurf. Ein erneuter Beschluss im Bundesrat wäre dann erforderlich, um das Verfahren wieder aufleben zu lassen. Dabei ist Eile geboten, denn laut seiner am 23. Februar veröffentlichten Vorausschau beabsichtigt das Bundesverfassungsgericht noch in diesem Jahr, über die Einheitswerte als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer zu urteilen (Verfassungsbeschwerden gegen Einheitswertbescheide und Grundsteuermessbescheide (1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12)).

Die der Grundsteuer zugrunde liegende Bewertung basiert auf Einheitswerten, die für die alten Bundesländer aus dem Jahr 1964, für die neuen Bundesländer sogar aus dem Jahr 1935 stammen. Das Bundesverfassungsgericht prüft seit Längerem die Einheitsbewertung für Stichtage ab dem 1. Januar 2008. Neue Einheitswert- und Grundsteuermessbescheide ergehen seit April 2012 daher nur vorläufig. Auch der Bundesfinanzhof hat 2015 dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die Vorschriften über die Einheitsbewertung spätestens ab dem Bewertungsstichtag 1. Januar 2009 verfassungswidrig sind. Wenn die veralteten Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt werden, droht schlimmstenfalls eine Aussetzung der Grundsteuer und damit ein Einnahmeausfall für die Kommunen, bis der Gesetzgeber ein verfassungskonformes Reformmodell verabschiedet. Mit Blick auf das von der Bundesratsmehrheit beschlossene, aber vermutlich erneut verfassungswidrige „Kostenwert“-Reformmodell erscheint die Untätigkeit der Regierungskoalition besonders abenteuerlich.

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