Eine bodenwertbezogene Steuer stimuliert eine effizientere Nutzung der Siedlungsgebiete und unterstützt die Realisierung der gemeindlichen (städtebaulichen) Planung. Das Flächenangebot in den Innenbereichen nimmt zu, die vorrangig gewünschte Entwicklung der Innen- vor den Außenflächen wird so unterstützt. In der Folge werden die Kommunen weniger unter Druck gesetzt, (unnötiges) Bauland auszuweisen. Dies belegen wissenschaftliche Forschungen über entsprechende, in anderen Staaten teils seit Jahrzehnten existente Bodensteuern. In der Peripherie einer Gemeinde, also bei geringeren Bodenwerten und entsprechend niedrigerer grundsteuerlicher Belastung, ist die Wirkung einer reinen Bodenwertsteuer allerdings geringer. Eine bodenwertbezogene Bemessungsgrundlage könnte freilich mit einer flächenbezogenen Bemessungsgrundlage kombiniert werden, um auch in den peripheren Lagen mit geringerem Bodenpreisniveau entsprechenden – sanften – Druck zu erzeugen. Alternativ kann über eine Ergänzung der Steuer durch ein sog. „zoniertes Satzungsrecht“ eine erhöhte Besteuerung bestimmter Zonen und damit eine zielgenauere Steuerung erreicht werden. Denkbar ist zudem der komplementäre Einsatz weiterer Instrumente; so wird beispielsweise ein erhöhter Grunderwerbsteuersatz für Grundstückserwerbe in Neubaugebieten am Siedlungsrand diskutiert. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die gemeindliche Bauleitplanung, gestützt auf die Regionalplanung, bestimmen muss, wo und in welcher Art Grundstücke genutzt werden können. Der Grundsteuer kommt die Aufgabe zu, die Planung zu unterstützen und nicht – wie heute die Regel – zu konterkarieren.