11. Oktober 2016

Am 23. September haben die Länder Hessen und Niedersachsen, stellvertretend für insgesamt 14 Länder (ohne Bayern und Hamburg), einen Gesetzesantrag entsprechend ihrem im Juni angekündigten Vorhaben in den Bundesrat eingebracht. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren für eine aus unserer Sicht untaugliche Reform der Grundsteuer offiziell eröffnet. Womöglich beschließt der Bundesrat bereits im November; eine Mehrheit dort dürfte sicher sein. Danach gelangt der Gesetzesantrag in den Bundestag. Nur falls auch der Bundestag zustimmt, kommt es zum Gesetz. Das darf nicht geschehen!

In einem gemeinsamen Schreiben an alle 16 Ministerpräsidentinnen und -präsidenten haben NABU, Deutscher Mieterbund, die Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL), das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS), der Deutsche Naturschutzring (DNR) sowie Prof. Dr. Dirk Löhr die Länder vor der Bundesratssitzung nochmals eindringlich gebeten, von dem Vorhaben abzulassen bzw. ihm nicht zuzustimmen.

Schriftliche Antworten haben wir bisher nicht erhalten. Dafür hat sich der niedersächsische Finanzminister Schneider in seiner Rede vor dem Bundesrat zu unserer Kritik geäußert. Diese läge, so Schneider, „neben der Sache“ und verkenne „die Realitäten“. Unsere Argumente mögen bei den Landesregierungen zwar immer noch nicht fruchten. Dafür finden sie in den Medien ein umso größeres, erfreuliches Echo.