Die drei bisher untersuchten Grundsteuer-Reformmodelle (allesamt mit verbundener Bemessungsgrundlage) sind „vorerst nicht mehr in der Diskussion“. So die offizielle Antwort des für die Modellverprobung federführenden Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen auf eine Anfrage unsererseits nach dem Stand der Dinge.

Die größtenteils weiterhin schlechte Nachricht: Die mit der Modellverprobung befasste Arbeitsgruppe hat sich, „mehrheitlich dafür ausgesprochen“, die von uns vorgeschlagenen Bodensteuer-Varianten „nicht gesondert weiterzuverfolgen“. Ob diese Varianten überhaupt vertieft untersucht wurden und welche Gründe zu dieser Mehrheitsentscheidung führten, wurde uns leider nicht mitgeteilt. Dass es zur Zeit (noch) eine Mehrheit gegen unsere Vorschläge gibt, lässt den Umkehrschluss zu, dass einzelne Ländervertreter auf unserer Seite stehen. Das reicht noch nicht, ist aber doch schon mal ein Teilerfolg!

Die Finanzministerien, so unser Informationsstand, arbeiten unbeirrt an einer Lösung, bei der die Gebäudekomponente die Hauptrolle spielen soll. Dabei deutet eine aktuelle Studie von Prof. Dr. Wolfram Scheffler, Universität Erlangen, darauf hin, dass beispielsweise Mieterhaushalte leicht zu den größten Verlierern einer so ausgerichteten Grundsteuerreform zählen können.